Willkommen an der Universität Basel!
Wir freuen uns darauf, Sie schon bald begrüssen zu dürfen! Neben dem Austausch mit der direkt vorgesetzten Person und dem/der zuständigen dezentralen HR-Mitarbeitenden, soll Ihnen diese Seite dabei behilflich sein, sich schnell zurechtzufinden.
Die Universität Basel, die älteste Universität der Schweiz, erbringt seit über 560 Jahren herausragende Leistungen in Forschung und Lehre. Wir fördern die Vielfalt unserer Angehörigen als Quelle für Innovation und Grundlage einer kreativen Arbeitskultur. Mit Ihrem Talent können Sie zur Exzellenz in Bildung und Forschung beitragen und profitieren von modernen Anstellungsbedingungen und vielfältigen Entwicklungsmöglichkeiten.
FAQ
Gerne dürfen Sie sich direkt an die für Sie zuständige dezentrale HR-Person wenden. Bei weiterführenden Fragen steht Ihnen das zentrale HR gerne zur Verfügung.
Zuständigkeiten: HR Team 1 (zentrales HR) |
HR Team 1 |
Zuständigkeiten: HR Team 2 (zentrales HR) |
HR Team 2 |
Egal ob Lob, Kritik oder Anregung, Ihre Meinung interessiert uns. Geben Sie Ihr Feedback und helfen Sie uns noch besser zu werden.
Die Anstellungsverträge an der Universität Basel werden in der deutschen Sprache ausgestellt. Für fremdsprachige Angestellte besteht eine Übersetzungshilfe für Mitarbeitende mit Monatslohn und Mitarbeitende mit Stundenlohn.
Unbefristet angestellte Mitarbeitende sind in der Pensionkasse Basel-Stadt und befristet angestellte Mitarbeitende sind in der Basellandschaftlichen Pensionskasse versichert.
Neu eingetretene Mitarbeitende erhalten etwa 1 Monat nach Anstellungsbeginn die Eintrittsunterlagen der neuen Pensionskasse direkt per Post zugestellt. Danach können die Freizügigkeitsleistungen von früheren Pensionskassen an die neue Pensionskasse überführt werden.
Adressänderungen vor Anstellungsbeginn melden Sie dem dezentralen HR oder Ihrer vorgesetzten Person.
Adressänderungen nach Anstellungsbeginn und nach Vorliegen des Stammdatenblatts können Sie über die Self Services vornehmen.
Über dieses Formular können Sie Familien- und Unterhaltszulagen beantragen. Die Familienausgleichskasse entscheidet im Anschluss über die Auszahlung einer entsprechenden Zulage. Die Unterhaltszulage wird automatisch zusammen mit der Familienzulage ausgerichtet.
Bei Fragen können Sie sich an HR Shared Services wenden.
Doktorierende müssen sich zum nächstmöglichen Termin immatrikulieren - im Herbstsemester bis zum 31. Juli und im Frühjahrssemester bis zum 5. Januar. Nach diesen Daten wird eine Anmeldung für ein Doktorat im Herbstsemester noch bis zum 15. Oktober und im Frühjahrssemester bis zum 15. März angenommen.
Doktorierende können sich hier zum Doktorat anmelden.
Die Erstbewilligung wird vom zuständigen HR Operations Team des zentralen HR beantragt.
- Das Migrationsamt Basel-Stadt stellt dem jeweiligen HR Operations Team nach Eingang des Antrags ein Schreiben mit einem Termin zu, an welchem die Mitarbeitenden beim Migrationsamt vorstellig werden sollen. Dieses Schreiben wird an die adressierte Person weitergeleitet. Nachdem der Termin wahrgenommen wurde, erhält das zentrale HR die G-Bewilligung in Kreditkartenformat zugestellt, welche wiederum den Mitarbeitenden direkt nach Hause zugestellt wird.
- Das Migrationsamt Basel-Land stellt keine Terminschreiben an die Mitarbeitenden aus. Mitarbeitende im Kanton Basel-Land müssen sich selbst für einen Termin anmelden.
Drittstaatangehörige erhalten eine Grenzgängerbewilligung, falls sie seit 6 oder mehr Monaten in einem von der Universität akzeptierten Grenzgebiet wohnhaft sind. Sonst müssen sie einen Wohnsitz in der Schweiz beziehen.
Wenn die Bewilligung bei Stellenantritt noch nicht vorliegt, aber der Bewilligungsantrag seitens zentralem HR gestellt und der Termin für die Datenerfassung durch das Migrationsamt vergeben wurde, ist die Ausstellung der Bewilligung nur noch Formsache. Bei Kontrolle beim Grenzübertritt können Mitarbeitende das Schreiben "Datenerfassung für die Grenzgängerbewilligung" vorweisen, die sie vom zuständigen HR Operations Team des zentralen HR erhalten haben.
Lohnzahlungen werden grundsätzlich nur an Schweizer Bankkonti (CH-IBAN) geleistet. Es gibt jedoch Ausnahmefälle, bitte wenden Sie sich bei Fragen also direkt an das für Sie zuständige dezentrale HR.
Die Mitarbeitenden sind selbst für die Installation und den Betrieb der Arbeitsumgebung zu Hause verantwortlich. Die Universität Basel beteiligt sich nicht an allfälligen Kosten. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt Homeoffice.
Mitarbeitende sind ab einem Wochenpensum von acht und mehr Stunden im Rahmen der Unfallversicherung gegen Betriebs- und Nichtbetriebsunfälle versichert. Bei einem Wochenpensum unter acht Stunden sind Mitarbeitende nur gegen Betriebsunfälle versichert und müssen sich selbst gegen Nichtbetriebsunfälle versichern. Zudem sind alle Mitarbeitenden über die Krankentaggeldversicherung der AXA versichert.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website der Universität.
Grundsätzlich richtet sich die Versicherungspflicht nach dem Erwerbsortsprinzip. Somit müssen Personen, die in der Schweiz tätig sind, eine Krankenversicherung in der Schweiz abschliessen.
Grenzgänger/innen können Gebrauch vom Optionsrecht machen und können bis zu 3 Monate nach Erwerbsbeginn ein Gesuch um Befreiung von der Versicherungspflicht bei der zuständigen Behörde des Arbeitskantons einreichen.
Mitarbeitende sind selbst für eine entsprechende Krankenversicherung verantwortlich.