Flexibles Arbeiten
Arbeitszeit
- Flexibilität:
- Arbeitszeit von Montag bis Freitag zwischen 06.00 Uhr und 20.00 Uhr.
- Nach Absprache kann die Arbeitszeit bis maximal 23.00 Uhr erhöht werden und samstags arbeiten ist möglich.
- Anpassung der täglichen Arbeitszeit an betriebliche und persönliche Bedürfnisse.
- Rahmenbedingungen:
- Das Arbeitszeitreglement regelt Arbeitszeiten und Absenzen.
- Es besteht im Allgemeinen die Pflicht, Arbeitszeit und/oder Absenzen in der Applikation TimeManagement zu erfassen.
Hinweis: Mitarbeitende ab Lohnklasse 21 sowie Professor*innen müssen weder Arbeitszeit noch Absenzen erfassen. Wissenschaftliches Personal ist von der Arbeitszeiterfassung befreit, muss jedoch Abwesenheiten erfassen. Mitarbeitende ab Lohnklasse 18 können Vertrauensarbeitszeit vereinbaren, müssen aber Abwesenheiten weiterhin erfassen. - 42 Stunden pro Woche bei vollem Beschäftigungsgrad.
- Bei betriebsorganisatorischen Notwendigkeiten richtet sich die Arbeitszeit an fixen Zeiten.
Homeoffice
- Unterstützung der Mitarbeitenden:
- Flexibles Arbeitsmodell im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten für eine bessere Vereinbarkeit von Leben und Arbeit.
- Möglichkeit, ausserhalb der Hauptverkehrszeiten zu pendeln.
- Rahmenbedingungen:
- Regelmässiges Homeoffice muss vereinbart werden.
- Die vorgesetzte Person ist verantwortlich für die Arbeitsorganisation inkl. Homeoffice.
- Wohnsitz in der Schweiz: Homeoffice sollte 40% der vertraglichen Arbeitszeit nicht überschreiten.
- Wohnsitz im Ausland: Homeoffice sollte 20% der vertraglichen Arbeitszeit nicht überschreiten (sozialversicherungstechnisch), bis zu 40% der Arbeitszeit ist je nach Wohnsitzstaat möglich.
- HR Consulting steht bei Fragen zur Verfügung.
- Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt Homeoffice.