Flexibles Arbeiten
 

 

Arbeitszeit
 

  • Flexibilität:
    • Arbeitszeit von Montag bis Freitag zwischen 06.00 Uhr und 20.00 Uhr.
    • Nach Absprache kann die Arbeitszeit bis maximal 23.00 Uhr erhöht werden und samstags arbeiten ist möglich.
    • Anpassung der täglichen Arbeitszeit an betriebliche und persönliche Bedürfnisse.
       
  • Rahmenbedingungen:
    • Das Arbeitszeitreglement regelt Arbeitszeiten und Absenzen.
    • Es besteht im Allgemeinen die Pflicht, Arbeitszeit und/oder Absenzen in der Applikation TimeManagement zu erfassen.
      Hinweis: Mitarbeitende ab Lohnklasse 21 sowie Professor*innen müssen weder Arbeitszeit noch Absenzen erfassen. Wissenschaftliches Personal ist von der Arbeitszeiterfassung befreit, muss jedoch Abwesenheiten erfassen. Mitarbeitende ab Lohnklasse 18 können Vertrauensarbeitszeit vereinbaren, müssen aber Abwesenheiten weiterhin erfassen.
    • 42 Stunden pro Woche bei vollem Beschäftigungsgrad.
    • Bei betriebsorganisatorischen Notwendigkeiten richtet sich die Arbeitszeit an fixen Zeiten.
       

Homeoffice
 

  • Unterstützung der Mitarbeitenden:
    • Flexibles Arbeitsmodell im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten für eine bessere Vereinbarkeit von Leben und Arbeit.
    • Möglichkeit, ausserhalb der Hauptverkehrszeiten zu pendeln.
       
  • Rahmenbedingungen:
    • Regelmässiges Homeoffice muss vereinbart werden.
    • Die vorgesetzte Person ist verantwortlich für die Arbeitsorganisation inkl. Homeoffice.
    • Wohnsitz in der Schweiz: Homeoffice sollte 40% der vertraglichen Arbeitszeit nicht überschreiten.
    • Wohnsitz im Ausland: Homeoffice sollte 20% der vertraglichen Arbeitszeit nicht überschreiten (sozialversicherungstechnisch), bis zu 40% der Arbeitszeit ist je nach Wohnsitzstaat möglich.
    • HR Consulting steht bei Fragen zur Verfügung.
    • Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt Homeoffice.