Anmeldung in der Schweiz
Sie müssen sich innert 14 Tagen nach Einreise bei Ihrer Wohnsitzgemeinde oder beim Einwohneramt Basel-Stadt anmelden.
EU-/EFTA-Staatsangehörige
Für die Anmeldung benötigen Sie diese Dokumente: Pass oder Identitätskarte, Arbeitsvertrag und Mietvertrag.
Nicht-EU-/EFTA-Staatsangehörige
Für die Anmeldung benötigen Sie diese Dokumente: Pass, Visumsermächtigung oder Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung, Arbeitsvertrag und Mietvertrag
Bitte beachten Sie:
Die Anmeldung ist gebührenpflichtig.
Senden Sie bitte eine Kopie von Ihrer Aufenthaltsbewilligung an das zuständige Team HR Operations Team 1 & 2 im zentralen HR, sobald Sie diese vom Migrationsamt erhalten haben.
Einwohneramt Basel-Stadt
Weitere Informationen zur Anmeldung in Basel finden Sie hier: Einwohneramt Basel-Stadt
Wohnen in der Grenzregion zur Schweiz (Deutschland/Frankreich)
Falls Sie in der Grenzregion wohnhaft sein möchten, benötigen Sie eine Grenzgänger-Bewilligung. Diese Bewilligung wird durch das zentrale HR HR Operations Team 1 & 2 beantragt.
Für Personen aus Drittstaaten bestehen besondere Regelungen und müssen vorab abgeklärt werden.
Weitere Informationen zum Thema Grenzgänger*in finden Sie beim Migrationsamt Basel-Stadt.
Drittstaatangehörige können ihren Wohnsitz innerhalb der Schweiz frei wählen. Ein Wohnsitz im grenznahen Ausland (Deutschland/Frankreich) ist nur möglich, sofern die Person bereits mindestens 6 Monaten in der jeweiligen Grenzzone angemeldet war. Diese Möglichkeit gilt nicht bei einer Anstellung mit Ausbildungsfunktion (Assistierende).
Drittstaatsangehörige erhalten rechtzeitig vor dem Stellenantritt das Dokument "Ermächtigung zur Visumserteilung", mit welchem Sie das entsprechende Visum auf der Schweizer Vertretung im jeweiligen Land abholen können. Ohne dieses Visum ist eine Einreise nicht möglich respektive wird keine Arbeitsbewilligung ausgestellt.
Informationen zum schweizerischen Steuersystem können auf der Website der Eidgenössischen Steuerverwaltung eingesehen werden.