Bezahlte Absenzen:
Arbeitszeitreglement (§ 17)
Ärztliche Termine und verschriebene Therapien sollen, wenn immer möglich, ausserhalb der Arbeitszeiten eingeplant werden. Sollte es jedoch nicht möglich sein, einen Termin ausserhalb der Arbeitszeit zu vereinbaren oder wenn es sich um einen dringenden Notfall handelt, wird die tatsächlich verbrachte Zeit während der Arbeitszeit berücksichtigt. Dabei wird pro Ereignis jedoch maximal die Differenz zu den regulären Arbeitsstunden angerechnet.
Bei Krankheit müssen Sie ihre Vorgesetzten sofort informieren. Ab dem 4. Krankheitstag muss ein Arztzeugnis bei HR Shared Services eingereicht werden, ebenso wie allfällige Folgezeugnisse (siehe §17 des Arbeitszeitreglement).
Frei- und Feiertage:
Frei- und Feiertage, die auf einen Werktag fallen, werden bei einem Vollpensum mit 8.4 Stunden berechnet. Für Teilzeitarbeitende gilt der dem Pensum entsprechende Anteil. Allfällige Differenzen zwischen Frei- oder Feiertagsgutschrift und Tagessollstunden werden mit dem Arbeitszeitsaldo verrechnet.
Zu den Frei- und Feiertagen zählen: Neujahrestag (1 Tag), Fasnachtsmontag (0.5 Tag), Fasnachtsmittwoch (0.5 Tag), Gründonnerstag (0.5 Tag), Karfreitag (1 Tag), Ostermontag (1 Tag), Tag der Arbeit (1 Tag), Auffahrt (1 Tag), Freitag nach Auffahrt (1 Tag), Pfingstmontag (1 Tag), Nationalfeiertag (1 Tag), Dies Academicus (1 Tag), Heiligabend (0.5 Tag), Weihnachten (1 Tag), Stephanstag (1 Tag), Silvester (1 Tag)
Die Arbeitszeit beträgt bei einem Pensum von 100% 42 Stunden pro Woche und reduziert sich entsprechend bei einem geringerem Pensum.
Die tägliche Arbeitszeit sollte von Montag bis Freitag zwischen 06:00 Uhr und 20:00 Uhr liegen, es sei denn, die betrieblichen Anforderungen erfordern andere Arbeitszeiten. Innerhalb dieses Rahmens können Sie Ihre tägliche Arbeitszeit flexibel den betrieblichen und persönlichen Bedürfnissen anpassen, nach Absprache mit Ihrer vorgesetzten Person. In Bereichen, in denen aus organisatorischen Gründen feste Arbeitszeiten erforderlich sind, gelten diese.
Die maximale tägliche Arbeitszeit beträgt 12 Stunden. Sie können mit Zustimmung Ihrer Vorgesetzten Ihre Sollarbeitszeit auch an Samstagen zwischen 06:00 Uhr und 20:00 Uhr erfüllen, ohne zusätzliche Zuschläge für Samstagsarbeit zu erhalten.
Spätarbeit bezieht sich auf Arbeitszeiten zwischen 20:00 Uhr und 23:00 Uhr an Werktagen (Montag bis Samstag). Spätabendliche Arbeit zur Flexibilisierung Ihrer individuellen Arbeitszeit ist nach beiderseitigem Einverständnis möglich, ohne dass Zulagen gezahlt werden.
Arbeitzeitsaldo - Überstunden - Überzeit
Der Arbeitszeitsaldo entspricht der Arbeitszeit, die von den Mitarbeitenden im Rahmen der flexiblen bzw. festen Arbeitszeiten geleistet wurde. Der Arbeitszeitsaldo darf 80 Stunden nicht über- bzw. minus 30 Stunden nicht unterschreiten.
Überstunden fallen an, wenn Sie zusätzliche Arbeit leisten, die angeordnet oder genehmigt wurde. Überzeit hingegen entsteht, wenn diese zusätzliche Arbeit die gesetzlich festgelegte Höchstarbeitszeit von 45 Stunden pro Woche überschreitet.
Es ist wichtig, dem HR allfällige Änderungen Ihrer Adresse, Bankverbindung und Zivilstand möglichst zeitnah mitzuteilen.
Dazu stehen Ihnen die Self Services zur Verfügung (jedoch nur mittels VPN möglich und somit erst nach dem Erhalt des Stammdatenblattes).
Beim Start einer neuen Stelle und jedes darauffolgende Jahr benötigen deutsche und französische Grenzgänger*innen eine Ansässigkeitsbescheinigung bzw. eine Attestation de résidence fiscale.
Sollte das HR Shared Services bis Januar des Folgejahres keine Ansässigkeitsbescheinigung erhalten, wird die volle Quellensteuer rückwirkend einbehalten. Allerdings besteht die Möglichkeit, das entsprechende Formular nachzureichen. In diesem Fall wird dem Grenzgänger die bereits einbehaltene Quellensteuer zurückerstattet.
Für alle unsere Mitarbeitenden, die nicht die Schweizer Staatsbürgerschaft besitzen, ist eine Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung erforderlich. Diese Anforderung gilt sowohl für EU-/EFTA-Bürger als auch für Angehörige von Drittstaaten.
Grundsätzlich werden Arbeitsbewilligungen für Arbeitnehmende durch HR Operations Team 1 & 2 eingeholt. Ausnahmen bilden B, L und C-Bewilligungen bei EU-Bürgern mit Wohnsitz in der Schweiz und bei Drittstaatsangehörigen.
Sie haben die Möglichkeit, sich für professionelle, vertrauliche Beratung bei anspruchsvollen Berufssituationen an die Fachstelle Leadership & Development zu wenden.
Das Ressort Nachwuchsförderung ist Anlaufstelle für alle Fragen im Zusammenhang mit der akademischen Laufbahn und steht Ihnen insbesondere für Fragen zu Finanzierung und Laufbahnberatung zur Verfügung.
Unsere Mitarbeitenden haben nach 10, 15, 20, 25, 30 und 35 Dienstjahren ohne Unterbrechung Anspruch auf eine Dienstaltersanerkennung in Form einer Jubiläumsprämie in Höhe von CHF 5'000.00 bei einer Vollzeittätigkeit. Die Aufzählung der Dienstjubiläumsjahre ist nicht abschliessend. Für die Berechnung des Anspruchs ist der durchschnittliche Beschäftigungsgrad der letzten fünf Jahre massgebend, gemäss der Personalordnung, § 24.
Die IT-Services übernehmen die Einrichtung Ihres E-Mail-Accounts und versenden alle erforderlichen Informationen dazu.
Familienzulage
Um Familienzulagen zu beantragen, senden Sie die Anmeldung für Familienzulagen für Arbeitnehmende vollständig ausgefüllt, unterzeichnet und samt den erforderlichen Beilagen an HR Shared Services. Diese senden das Formular an die Familienausgleichskasse, welche über die Auszahlung einer Familienzulage entscheidet. Die Auszahlung der Familienzulagen erfolgt durch die Universität.
Änderungen wie beispielsweise beim Zivilstand, der Kinderzahl, dem Wohnort oder beim Arbeitsverhältnis des Partners bzw. der Partnerin müssen dem HR mitgeteilt werden.
Mitarbeitende, die gemäss den Bestimmungen des Familienzulagengesetzes lediglich zweitanspruchsberechtigt sind, erhalten eine allfällige Differenzzulage. Es wird höchstens die Differenz bis zu dem Betrag, der im Falle eines Erstanspruches ausbezahlt würde, vergütet.
Unterhaltszulage
Anspruch auf eine Unterhaltszulage haben nur Mitarbeitende, welchen gemäss Entscheid einer schweizerischen Familienausgleichskasse (FAK) eine Familienzulage zusteht. Erfolgt die Auszahlung der Familienzulagen durch die Universität Basel, wird die Unterhaltszulage ebenfalls ausgerichtet. Besteht der Anspruch auf Familienzulagen bei einer anderen Familienausgleichskasse bzw. einem anderen Arbeitgeber, kann die Unterhaltszulage an der Universität Basel beantragt werden. Dazu füllen Sie die Anmeldung auf Familienzulagen für Arbeitnehmende aus und senden diese an HR Shared Services.
Mitarbeitende, die gemäss den Bestimmungen des Familienzulagengesetzes lediglich zweitanspruchsberechtigt sind, erhalten eine allfällige Differenzzulage. Es wird höchstens die Differenz bis zu dem Betrag, der im Falle eines Erstanspruches ausbezahlt würde, vergütet. Kinderbezogene Leistungen von Dritten, also beispielsweise Arbeitgeber des anderen Elternteils, weitere Arbeitgeber, Familienkassen oder Institutionen werden an den Anspruch auf Unterhaltszulage angerechnet.
Die Abstufung der Unterhaltszulagen erfolgt nach dem Beschäftigungsgrad. Anspruch auf eine volle Unterhaltszulage besteht ab einem Beschäftigungsgrad von mindestens 50 % bzw. für Alleinerziehende von 25 %. Wer weniger arbeitet, erhält eine entsprechend gekürzte Unterhaltszulage.
Die Höhe der Unterhaltszulage ist nach Anzahl Kinder gestaffelt.
Bezieht der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin einen unbezahlten Urlaub, so werden die Familienzulagen und Unterhaltszulagen nach Antritt des Urlaubs noch während des laufenden Monats und der drei darauffolgenden Monate ausgerichtet. Der Anspruch auf Familien- und Unterhaltszulagen besteht wieder ab dem Tag, an dem die Arbeit wiederaufgenommen wird. Endet das Arbeitsverhältnis direkt nach dem unbezahlten Urlaub, besteht für die gesamte Zeit des unbezahlten Urlaubs kein Anspruch auf Familien- und Unterhaltszulagen.
Im Kalenderjahr haben Sie Anspruch auf 25 Arbeitstage Urlaub. Dieser erhöht sich ab dem Kalenderjahr, in dem Sie Ihr 50. Lebensjahr vollenden, auf 27 Arbeitstage und ab dem Kalenderjahr, in dem Sie Ihr 60. Lebensjahr vollenden, auf 30 Arbeitstage (siehe § 16 Abs. 1 Arbeitszeitreglement).
Bitte beachten Sie, dass mindestens zwei Wochen der jährlich zustehenden Ferien am Stück bezogen werden müssen.
Restliche Ferientage sollten bis zum 30. Juni des Folgejahres in Anspruch genommen werden (siehe § 16 Abs. 2 Arbeitszeitreglement).
Die Verantwortung für die Überwachung Ihrer Ferientage liegt bei den jeweiligen Abteilungen oder Einheiten.
Weitere Informationen finden Sie in der Personalordnung (§ 29).
Eine Gruppierung ist der Zusammenschluss der Universitätsangehörigen einer oder mehrerer Kategorien im Hinblick auf Wahlen und die Vertretung in inneruniversitären Gremien.
Die Universitätsangehörigen können folgenden Gruppierungen angehören:
Gruppierung I: | Inhaber*innen von Professuren, Assistenzprofessor*innen mit Tenure Track, Förderungsprofessor*innen des SNF |
Gruppierung II: | Assistenzprofessor*innen ohne Tenure Track, Universitätsdozent*innen, Titularprofessor*innen, Universitätsdozierende, Privatdozierende sowie wissenschaftliche Mitarbeitende mit Lehrverpflichtung |
Gruppierung III: | Doktorierende und Postdoktorierende der Universität Basel |
Gruppierung IV: | Wissenschaftliche, technische und administrative Mitarbeitende ohne Lehrverpflichtung |
Gruppierung V: | Studierende in BA- und MA-Studiengängen |
Weitere Informationen finden Sie im Statut der Universität Basel oder auf der Homepage unter Mitbestimmung & Gruppierungen.
Wir unterstützen unsere Mitarbeitenden in der Administration durch das Homeoffice-Arbeitsmodell, um ihren individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden, soweit es die betrieblichen Möglichkeiten zulassen. Homeoffice und flexible Arbeitszeiten ermöglichen es unseren Mitarbeitenden auch, ausserhalb der Hauptverkehrszeiten zu pendeln und somit zur Entlastung des Verkehrs beizutragen.
Die Mitarbeitenden sind selbst für die Installation und den Betrieb der Arbeitsumgebung zu Hause verantwortlich. Die Universität Basel beteiligt sich nicht an allfälligen Kosten.
Für die Umsetzung der Arbeitsorganisation, einschliesslich des Homeoffice, sind die vorgesetzten Personen verantwortlich.
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt Homeoffice.
Unter den internationalen Mehrfachanstellungen versteht man regelmässig wiederkehrende Einsätze für mehrere Arbeitgebende in verschiedenen Ländern. Ebenfalls als Mehrfachanstellung zu sehen sind regelmässige Einsätze für einen Arbeitgebenden mit Einsatzorten in verschiedenen Ländern.
In der Schweiz erwerbstätige Personen unterstehen in der Regel dem schweizerischen System der sozialen Sicherheit. Sollten Sie für weitere Arbeitgebende tätig sein, müssen die internationalen Koordinationsregeln beachtet werden, so dass Sie nur einem Sozialversicherungssystem unterstehen. Es soll verhindert werden, dass eine Doppelbelastung der Beiträge, der Verlust von Ansprüchen oder Probleme im Falle eines Unfalls/Arbeitslosigkeit entstehen können. Für Beratung wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige HR Operations Team.
Unsere Kinderkrippe ist eine Einrichtung für Studierende und Mitarbeitende und befindet sich in nächster Nähe des Kollegienhauses, an der Herbergsgasse 1. Weiterführende Informationen finden Sie hier Kinderbetreuung.
Jede Person, die sich in der Schweiz niederlässt, sollte spätestens drei Monate nach ihrer Wohnsitznahme eine Krankenversicherung abschliessen. Gleiches gilt für Eltern, die ihr neugeborenes Kind bei einem Krankenversicherer anmelden müssen.
Aufgrund der europäischen Bestimmungen zur Koordinierung der Sozialversicherungssysteme können bestimmte Personen trotz ihres Wohnsitzes in der Schweiz verpflichtet sein, sich in einem EU-/EFTA-Staat zu versichern. Weitere Informationen dazu finden Sie beim Bundesamt für Gesundheit (BAG).
Die Entlohnung erfolgt auf der Grundlage der Lohnklasse mit entsprechender Stufe oder des Tarifs mit entsprechender Stufe bei Anstellungen von Assistierenden.
Der Lohn wird in 12 oder 13 gleichen Teilbeträgen ausbezahlt. Der 13. Monatslohn (falls berechtigt) wird Ende November ausbezahlt. Bei einem Ein- oder Austritt während des Jahres besteht ein Anspruch auf einen anteiligen 13. Monatslohn. Nähere Bestimmungen dazu regelt die Gehaltsordnung.
Sobald die Probezeit abgelaufen ist, erfolgt bei Krankheit und Unfall eine Gehaltsfortzahlung während der Dauer des Arbeitsverhältnisses, längstens 730 Tage in der Höhe von maximal 100% des AHV-pflichtigen Gehalts (siehe Personalordnung, § 27).
Lohnabrechnungen werden nicht versandt, da sie in den Self Services jeden Monat abgelegt werden. Dort können Sie sie jederzeit einsehen und bei Bedarf auch herunterladen oder ausdrucken.
Bitte beachten Sie, dass Sie nach Austritt/Anstellungsende keinen Zugriff mehr auf die Online Services haben.
Sie finden in den Online Services ebenfalls die Lohnausweise für die Steuerbehörden zum Herunterladen und Ausdrucken.
Aufgrund der elektronischen Bereitstellung werden keine Lohnausweise mehr per Post versendet. Die Lohnausweise werden im Januar/Februar des laufenden Jahres für das Vorjahr erstellt. Wenn Sie zu einer der folgenden Personengruppen gehören, wird Ihnen der Lohnausweis weiterhin per Post zugestellt:
- Mitarbeitende, welche bereits im Vorjahr ausgetreten sind.
- Mitarbeitende, welche im Zeitraum vom 1. Januar 20xx bis zum 31. Januar 20xx austreten werden.
- Mitarbeitende, welche im Vorjahr ausschliesslich Honorarbezüger oder Zivildienstleistende waren.
Das Lohnsystem der Universistät Basel besteht aus Lohnklassen und Lohnstufen. Die Lohnklassen bewerten eine Stelle. Die Stellenbeschreibung bildet die Grundlage für die Festsetzung der Lohnklasse.
Die Lohnstufen spiegeln Ihre individuelle Erfahrung wieder. Die Lohnstufe wird nach der Berufserfahrung, die Sie auf ihrem CV angeben, Diplomen und dem Stellenbeschrieb (mit Angabe der Lohnklasse) ausschliesslich von HR Operations Team 1 & 2 berechnet. Diese wird i.d.R. jährlich angepasst, wobei der Stufenanstieg durch einen Beschluss des Universitätsrats ausgesetzt werden kann.
Bei uns werden Mitarbeitendengespräche (MAG) und Zielvereinbarungen (ZV) als Steuerungs- und Führungswerkzeug eingesetzt.
Unsere Führungskräfte und Mitarbeitenden führen regelmässig strukturierte Mitarbeitergespräche durch, um Erwartungen abzugleichen, die Qualität der Zusammenarbeit einzuschätzen und Stelleninhalte sowie -ziele zu planen. Diese Gespräche finden nach Möglichkeit einmal im Jahr statt, zu einem Zeitpunkt, der für die Organisationseinheit günstig ist.
Während dieser Gespräche werden gemeinsam Ziele für die kommende Zusammenarbeitsperiode vereinbart. Dabei werden sowohl strategische Ziele der Organisationseinheit als auch Entwicklungsziele für die Mitarbeitenden festgelegt. Zusätzlich werden Qualitätserhaltungsziele definiert, wie zum Beispiel, dass Mitarbeitende weiterhin Dienstleistungen im gewohnt hohen professionellen Standard erbringen.
Die zur Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation notwendigen Unterlagen stehen Ihnen hier zur Verfügung: Toolbox Mitarbeitendengespräche.
Im Falle einer Schwangerschaft, sollen Mitarbeitende dies dem dezentralen HR und HR Operations Team 1 & 2 mitteilen.
→ Bei Schwangerschaft und Mutterschaft haben unsere Mitarbeitenden Anspruch auf eine bezahlte Absenz von 16 Wochen bei vollem Gehalt, welche frühestens 2 Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin beginnen kann (Arbeitszeitreglement, § 19).
Wie der Urlaub im Falle einer Adoption geregelt wird, ist in der Personalordnung beschrieben.
Um persönliche Angaben wie Adresse, Zivilstand und IBAN-Nr. zu ändern oder um einen unbezahlten Urlaub zu beantragen, stehen Ihnen die Self Services in den Online Services (nur via VPN, somit erst nach Erhalt des Stammdatenblatts) zur Verfügung. Ebenfalls können dort die Lohnabrechnungen sowie die Lohnausweise eingesehen, gespeichert oder heruntergeladen werden. Alle TimeManagement Funktionen befinden sich ebenfalls in den Online Services. Zudem können dort HR-Prozesse in der Rolle der Geschäftsführung und/oder in der Rolle als Dezentrales HR angestossen werden.
Alle Regelungen über die Arbeitszeiten und Absenzen finden Sie im Arbeitszeitreglement.
- Ihnen steht jeweils am Vormittag und am Nachmittag eine Pause von 15 Minuten zu, welche als Arbeitszeit gilt. Diese Pausen sollen zur Erholung genutzt werden und dürfen nicht zur Gutschrift von Arbeitszeit zu Beginn oder bei Beendigung der täglichen Arbeit verwendet werden
- Wenn Sie bei einer Tagesarbeitszeit von mehr als sieben Stunden keine Mittagspause von mindestens 30 Minuten machen, erfolgt ein automatischer Pausenabzug von 30 Minuten.
Die rechtliche Grundlage für die berufliche Vorsorge der Universität Basel finden Sie in der Pensionskassenordnung.
Mitarbeitende sind BVG-pflichtig, sofern der Jahreslohn über der PK-Eintrittsschwelle (Stand 2024: CHF 22'050 brutto/Jahr) liegt und das Arbeitsverhältnis länger als drei Monate dauert.
Wir bekennen uns zu einer wertschätzenden Arbeitskultur, in der die persönliche Integrität der Studierenden und Mitarbeitenden geachtet und geschützt wird. Wir dulden...
- keine sexuelle Belästigung
- keine Diskriminierung
- kein Mobbing
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Koordinationsstelle Persönliche Integrität.
Die Probezeit wird schriftlich vereinbart und muss für Arbeitnehmende und Arbeitgebenden gleich lang sein. Bei uns wird sie daher im Arbeitsvertrag geregelt und normalerweise für eine Dauer von drei Monaten vereinbart.
Die Probezeit...
- wird normalerweise auf drei Monate angesetzt (sie darf in begründeten Fällen ausnahmsweise bis höchstens zwölf Monate betragen),
- kann explizit ausgeschlossen werden / es kann darauf verzichtet werden,
- kann auch bei befristeten Anstellungen vereinbart werden,
- kann um die Dauer einer Krankheits- oder Unfallabsenz verlängert werden.
Im Probezeitgespräch kurz vor Ablauf der Probezeit will man herausfinden, ob das Arbeitsverhältnis für beide Seiten zufriedenstellend ist.
Ausländische Staatsangehörige ohne Schweizer Niederlassungsbewilligung bezahlen für ihr Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit eine Quellensteuer.
Sie haben grundsätzlich keine Steuererklärung wie im ordentlichen Verfahren abzugeben.
Beim Vorliegen einer Ansässigkeitsbescheinigung wird deutschen Grenzgängerinnen und Grenzgängern nur maximal 4.5% Quellensteuer belastet.
Französische Grenzgängerinnen und Grenzgänger bezahlen bei Vorliegen der Attestation de résidence fiscale keine Quellensteuer (Ausnahme: Schweizer Staatsangehörige mit Wohnsitz in Frankreich und öffentlich-rechtlichem Arbeitgebenden (z.B. Universität Basel) bezahlen die volle Quellensteuer).
Von dieser Regelung ausgenommen sind Personen, welche die schweizerische Staatsbürgerschaft besitzen und in der Schweiz für einen öffentlich-rechtlichen Arbeitgebenden tätig sind. Für diese Personen wird die volle Steuer einbehalten.
Quellenbesteuerte sind verpflichtet, uns über eine Aufnahme / Aufgabe einer Erwerbstätigkeit bei einem anderen Arbeitgebenden zu informieren. Zudem sind Angaben zu der Erwerbstätigkeit einer Partnerin oder eines Partners sowie Änderungen ihrer steuerlichen Verhältnisse (Aufgabe / Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, Änderung Zivilstand, Umzug, etc.) umgehend HR Shared Services mitzuteilen.
Sämtliche Reglemente und Ordnungen finden Sie unter folgendem Link: Dokumente
Die Sicherheit und Gesundheit unserer Mitarbeitenden ist uns ein grosses Anliegen. Wir ergreifen entsprechende Massnahmen und fördern das Bewusstsein sowie die Eigenverantwortung unserer Mitarbeitenden für die Gesundheitsvorsorge und -pflege.
Alle Massnahmen im Rahmen des Gesundheitsschutzes zielen darauf ab, präventiv Erkrankungen zu vermeiden und die Mitarbeitenden der Universität Basel dabei zu unterstützen, ihre Gesundheit und Leistungsfähigkeit in jeder Phase des Arbeitslebens an der Universität Basel zu bewahren oder sogar zu stärken.
Uni-Angehörige haben die Möglichkeit, aus einem vielfältigen Programmangebot in den Bereichen Sport, Bewegung und Körperbewusstsein zu wählen.
Weitere Informationen finden Sie unter Universitätssport.
Die Stellenbeschreibung ist essentiell für die Ausschreibung von Stelleninseraten und ein integrierter Bestandteil des Arbeitsvertrages. Als Grundlage dient das jeweils erstellte Anforderungsprofil mit den notwendigen und vorteilbringenden Merkmalen und Kompetenzen für die Person, die die Stelle besetzen soll.
Neben der Förderung der Transparenz von Aufgaben, Verantwortungsbereichen und Regelungen am Arbeitsplatz dient die Stellenbeschreibung ausserdem als Basis für die Lohneinreihung. Zusätzlich kann sie als Hilfsmittel für die Planung von Weiterbildungen und die Erstellung von Zwischen- und Abschlusszeugnissen genutzt werden.
Unbezahlter Urlaub muss bei den Vorgesetzten beantragt werden. Nach Bewilligung des unbezahlten Urlaubs ist dieser über die Self Services an HR Operations Team 1 & 2 zu melden. Es liegt in der Verantwortung der Mitarbeitenden zu prüfen, auf welchen Wochentag das Start- und Enddatum des unbezahlten Urlaubs fällt.
Ein Antrag auf unbezahlten Urlaub muss mindestens 12 Wochen im Voraus bei der vorgesetzten Person eingereicht werden.
Die Dauer des unbezahlten Urlaubs darf 6 Monate nicht überschreiten.
Mitarbeitende mit einem Wochenpensum von acht Stunden oder mehr sind gegen die Folgen von Betriebs- und Nichtbetriebsunfällen versichert.
Mitarbeitende mit einem Wochenpensum von unter acht Stunden sind nur gegen Betriebsunfälle versichert. Sie müssen sich selbst gegen Nichtbetriebsunfälle versichern, sofern sie nicht anderweitig bereits versichert sind. Für Mitarbeitende, die nur gegen Berufsunfälle versichert sind, gelten Unfälle auf dem Arbeitsweg als Betriebsunfälle (siehe Personalordnung § 31).
Betriebs- sowie Nichtbetriebsunfälle müssen sofort mit dem Webformular in den Online Services gemeldet werden.
Die Prämie der Betriebsunfallversicherung (BU) sowie die Prämien für die Unfall-Zusatzversicherung gehen vollumfänglich zulasten der Universität. Die Nichtbetriebsunfallversicherung (NBU) tragen die Mitarbeitenden zu einem Drittel, zwei Drittel trägt die Universität Basel als Arbeitgeberin.
Die UNIcard dient als Mitarbeitendenausweis und als Zutrittsbadge zu gewissen universitären Räumlichkeiten.
Mittels des auf der UNIcard enthaltenen Barcodes können Sie Dienstleistungen der Universitätsbibliothek Basel beziehen.
Die UNIcard legitimiert Sie zur Teilnahme an sämtlichen Angeboten des Universitätssports.
Durch das Vorweisen der UNIcard können Sie sich in den Mensen und Cafeterias an den universitären Standorten zum günstigeren Mitarbeitendentarif verpflegen.
Die UNIcard berechtigt Sie ausserdem an vielen Orten zum Bezug vergünstigter Leistungen.
Alle Uni-Mitarbeitenden können die Angebote der Universitätsbibliothek kostenfrei nutzen.
Der Mitarbeitendenausweis (UNIcard) dient automatisch auch als Bibliotheksausweis in der UB und im gesamten Informationsverbund Basel/Bern.
Das Angebot umfasst nicht nur die Ausleihe von Büchern und DVDs, sondern auch den Zugriff auf sämtliche Online-Datenbanken und elektronischen Medien sowie die Möglichkeit zur Teilnahme an Schulungen, Führungen und Veranstaltungen.
Weitere Informationen finden Sie unter Universitätsbibliothek Basel.
Sie werden gebeten, eine Vaterschaft dem Dezentralen HR und/oder HR Operations Team 1 & 2 mitzuteilen.
- Die Universität gewährt bei der Geburt eines Kindes einen Vaterschaftsurlaub / Urlaub für den anderen Elternteil von 4 Wochen bei vollem Gehalt, dessen Bezug innert 6 Monaten ab der Geburt des Kindes zu erfolgen hat (Arbeitszeitreglement, § 19).
Durch das Vorweisen der UNIcard können Sie sich in den Mensen und Cafeterias an den universitären Standorten zum günstigeren Mitarbeitendentarif verpflegen.
Wir verfügen über ein spannendes Angebot an Weiterbildungsmöglichkeiten. Die Richtlinien für die Weiterbildung und das aktuelle Weiterbildungsangebot finden Sie via folgender Links:
Fortbildung an der Universität Basel
Richtlinien Aus- Fort- & Weiterbildung
Zweimal im Jahr veranstaltent die Universität Basel einen Welcome Day für neue Mitarbeitende. Sie erhalten dazu eine persönliche Einladung vom Vizerektorat People & Culture. Dieser Tag bietet Ihnen die Gelegenheit, die Universität näher kennenzulernen und sich mit anderen neuen Mitarbeitenden auszutauschen. Wir freuen uns darauf, Sie bei dieser Veranstaltung begrüssen zu dürfen und Ihnen einen herzlichen Empfang zu bereiten. Bis bald!
Weitere Informationen finden Sie unter Welcome Day.