Es besteht im Allgemeinen die Pflicht, Arbeitszeit und/oder Absenzen in der Applikation TimeManagement zu erfassen. Hinweis: Mitarbeitende ab Lohnklasse 21 sowie Professor*innen müssen weder Arbeitszeit noch Absenzen erfassen. Wissenschaftliches Personal ist von der Arbeitszeiterfassung befreit, muss jedoch Abwesenheiten erfassen. Mitarbeitende ab Lohnklasse 18 können Vertrauensarbeitszeit vereinbaren, müssen aber Abwesenheiten weiterhin erfassen.
42 Stunden pro Woche bei vollem Beschäftigungsgrad.
Bei betriebsorganisatorischen Notwendigkeiten richtet sich die Arbeitszeit an fixen Zeiten.
Homeoffice
Unterstützung der Mitarbeitenden:
Flexibles Arbeitsmodell im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten für eine bessere Vereinbarkeit von Leben und Arbeit.
Möglichkeit, ausserhalb der Hauptverkehrszeiten zu pendeln.
Rahmenbedingungen:
Regelmässiges Homeoffice muss vereinbart werden.
Die vorgesetzte Person ist verantwortlich für die Arbeitsorganisation inkl. Homeoffice.
Wohnsitz in der Schweiz: Homeoffice sollte 40% der vertraglichen Arbeitszeit nicht überschreiten.
Wohnsitz im Ausland: Homeoffice sollte 20% der vertraglichen Arbeitszeit nicht überschreiten (sozialversicherungstechnisch), bis zu 40% der Arbeitszeit ist je nach Wohnsitzstaat möglich.